19 Alles sein Fett aber soll er heben und auf dem Altar anzünden.
20 Und soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat. Und soll also der Priester sie versöhnen, so wird's ihnen vergeben.
21 Und soll den Farren außer dem Lager führen und verbrennen wie er den vorigen Farren verbrannt hat. Das soll das Sündopfer der Gemeine sein.
22 Wenn aber ein Fürst sündiget und irgend wider des HERRN, seines Gottes, Gebot tut, das er nicht tun sollte, und versiehet es, daß er sich verschuldet,
23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat: der soll zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Wandel;
24 und seine Hand auf des Bocks Haupt legen und ihn schlachten an der Stätte, da man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN. Das sei ein Sündopfer.
25 Da soll denn der Priester des Bluts von dem Sündopfer nehmen mit seinem Finger und auf die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Boden des Brandopferaltars gießen.