1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; und das ist das Allerheiligste.
2 An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und seines Bluts auf den Altar umhersprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett am Eingeweide,
4 die zwo Nieren mit dem Fett, das dran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5 Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
6 Was männlich ist unter den Priestern, sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist das Allerheiligste.