13 Sie sollen aber solches Opfer tun auf einem Kuchen von gesäuertem Brot zum Lobopfer seines Dankopfers.
14 Und soll einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern; und soll des Priesters sein, der das Blut des Dankopfers sprenget.
15 Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.
16 Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.
17 Aber was von geopfertem Fleisch überbleibet am dritten Tag, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird der nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche SeeLE davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19 Und das Fleisch, das etwas Unreines anrühret, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll des Fleisches essen.