17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monden ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuert Brot essen.
18 Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
19 Und sollt dem HERRN Brandopfer tun: zween junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,
20 samt ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten zu dem Widder;
21 und je einen Zehnten auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnet werdet.
23 Und sollt solches tun am Morgen über das Brandopfer, welches ein täglich Brandopfer ist.