20 samt ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu einem Farren, und zwo Zehnten zu dem Widder;
21 und je einen Zehnten auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;
22 dazu einen Bock zum Sündopfer, daß ihr versöhnet werdet.
23 Und sollt solches tun am Morgen über das Brandopfer, welches ein täglich Brandopfer ist.
24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern, zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN, über das tägliche Brandopfer, dazu sein Trankopfer.
25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.
26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.