4 und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lämmer;
5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen,
6 über das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.
7 Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun,
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel,
9 mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Sernmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder
10 und einen Zehnten je zu einem der sieben Lämmer;