12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeine vor Gericht gestanden sei.
Lesen Sie das gesamte Kapitel 4. Mose 35
Blick 4. Mose 35:12 in Kontext