8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stamms ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seines Vaters Erbe behalte,
9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel.
10 Wie der HERR Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelaphehads,
11 Mahela, Thirza, Hagla, Milka und Noa, und freieten die Kinder ihrer Vettern,
12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohns Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegen Jericho.