23 von dreißig Jahren an und drüber bis ins fünfzigste Jahr, und ordne sie alle, die da zum Heer tüchtig sind, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
24 Das soll aber des Geschlechts der Gersoniter Amt sein, daß sie schaffen und tragen:
25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung und der Hütte des Stifts tragen und seine Decke und die Decke von Dachsfellen, die oben drüber ist, und das Tuch in der Tür der Hütte des Stifts
26 und die Umhänge des Vorhofs und das Tuch in der Tür des Tors am Vorhofe, welcher um die Wohnung und Altar hergehet, und ihre Seile und alle Geräte ihres Amts und alles, was zu ihrem Amt gehöret.
27 Nach dem Wort Aarons und seiner Söhne soll alles Amt der Kinder Gerson gehen, alles, was sie tragen und schaffen sollen; und ihr sollt zusehen, daß sie aller ihrer Last warten.
28 Das soll das Amt des Geschlechts der Kinder der Gersoniter sein in der Hütte des Stifts; und ihre Hut soll unter der Hand Ithamars sein, des Sohns Aarons, des Priesters.
29 Die Kinder Merari nach ihrem Geschlecht und Vaterhause sollst du auch ordnen,