10 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben bringen, oder zwo junge Tauben, zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, daß er sich an einem Toten versündiget hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
12 daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jährig Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreiniget ist.
13 Dies ist das Gesetz des Verlobten: Wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jährig Lamm ohne Wandel zum Brandopfer und ein jährig Schaf ohne Wandel zum Sündopfer und einen Widder ohne Wandel zum Dankopfer
15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.