14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jährig Lamm ohne Wandel zum Brandopfer und ein jährig Schaf ohne Wandel zum Sündopfer und einen Widder ohne Wandel zum Dankopfer
15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemenget, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.
17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.
18 Und soll dem Verlobten das Haupt seines Gelübdes bescheren vor der Tür der Hütte des Stifts; und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
19 Und soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Verlobten auf seine Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,
20 und soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Danach mag der Verlobte Wein trinken.