5 Solange die Zeit solches seines Gelübdes währet, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis daß die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobet hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen.
6 Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobet hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt.
8 Und die ganze Zeit über seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein.
9 Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreiniget; darum soll er sein Haupt bescheren am Tage seiner Reinigung, das ist, am siebenten Tage.
10 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben bringen, oder zwo junge Tauben, zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, daß er sich an einem Toten versündiget hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,