16 das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus,
17 die Rohrdommel, der Storch, der Schwan,
18 der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe;
19 und alles Gevögel, das kreucht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen.
20 Das reine Gevögel sollt ihr essen.
21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn du bist ein heilig Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen, weil es noch seine Mutter säuget.
22 Du sollst alle Jahr den Zehnten absondern alles Einkommens deiner Saat, das aus deinem Acker kommt;