15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein.
16 Dreimal des Jahrs soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten. Es soll aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht.
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenk nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten.
20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einnehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.
21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machest.