4 Es soll in sieben Tagen kein Gesäuertes gesehen werden in allen deinen Grenzen; und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist über Nacht bleiben bis an den Morgen.
5 Du kannst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat,
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogest;
7 Und sollst es kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und danach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütte.
8 Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun.
9 Sieben Wochen sollst du dir zählen und anheben zu zählen, wenn man anfähet mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nachdem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat;