2 Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, dein Gott, geben wird, funden wird ein Mann oder Weib, der da Übels tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übergehet
3 und hingehet und dienet andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond, oder irgend ein Heer des Himmels, das ich nicht geboten habe,
4 und wird dir angesagt und hörest es, so sollst du wohl danach fragen. Und wenn du findest, daß gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist,
5 so sollst du denselben Mann oder dasselbe Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tod steinigen.
6 Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen Mund soll er nicht sterben.
7 Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und danach die Hand alles Volks, daß du den Bösen von dir tust.
8 Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was zänkische Sachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hinaufgehen zu der Stätte; die dir der HERR, dein Gott, erwählen wird,