5. Mose 19:4 L45

4 Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,

Lesen Sie das gesamte Kapitel 5. Mose 19

Blick 5. Mose 19:4 in Kontext