1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und liegt im Felde, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten, und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen an die Städte, die umher liegen.
3 Welche Stadt die nächste ist, derselben Ältesten sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, damit man nicht gearbeitet noch am Joch gezogen hat,
4 und sollen sie hinabführen in einen kiesichten Grund, der weder gearbeitet noch besäet ist, und daselbst im Grunde ihr den Hals abhauen.