23 Wenn eine Dirne jemand vertraut ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
25 Wenn aber jemand eine vertraute Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 Und der Dirne sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleichwie jemand sich wider seinen Nächsten erhübe und schlüge seine Seele tot, so ist dies auch.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die vertraute Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht vertrauet ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und findet sich also,
29 So soll, der sie beschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.