5. Mose 4:42 L45

42 daß daselbst hinflöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm vorhin nicht feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe:

Lesen Sie das gesamte Kapitel 5. Mose 4

Blick 5. Mose 4:42 in Kontext