18 Dazu was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Gelde zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes.
19 Und die Gefäße, die dir gegeben sind zum Amt im Hause deines Gottes, überantworte vor Gott zu Jerusalem.
20 Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs.
21 Ich, König Arthahsastha, habe dies befohlen den Schatzmeistern jenseit des Wassers, daß, was Esra von euch fordern wird, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetz Gottes vom Himmel, daß ihr das fleißig tut,
22 bis auf hundert Zentner Silbers und auf hundert Kor Weizen und auf hundert Bath Weins und auf hundert Bath Öls und Salzes ohne Maß.
23 Alles, was gehöret zum Gesetz Gottes vom Himmel, daß man dasselbe fleißig tue zum Hause Gottes vom Himmel, daß nicht ein Zorn komme über des Königs Königreich und seine Kinder.
24 Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Nethinim und Diener im Hause dieses Gottes.