20 Auch was mehr not sein wird zum Hause deines Gottes, das dir vorfällt auszugeben, das laß geben aus der Kammer des Königs.
21 Ich, König Arthahsastha, habe dies befohlen den Schatzmeistern jenseit des Wassers, daß, was Esra von euch fordern wird, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetz Gottes vom Himmel, daß ihr das fleißig tut,
22 bis auf hundert Zentner Silbers und auf hundert Kor Weizen und auf hundert Bath Weins und auf hundert Bath Öls und Salzes ohne Maß.
23 Alles, was gehöret zum Gesetz Gottes vom Himmel, daß man dasselbe fleißig tue zum Hause Gottes vom Himmel, daß nicht ein Zorn komme über des Königs Königreich und seine Kinder.
24 Und euch sei kund, daß ihr nicht Macht habt, Zins, Zoll und jährliche Rente zu legen auf irgend einen Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Nethinim und Diener im Hause dieses Gottes.
25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die unter deiner Hand ist, setze Richter und Pfleger, die alles Volk richten, das jenseit des Wassers ist, alle, die das Gesetz deines Gottes wissen; und welche es nicht wissen, die lehret es.
26 Und alle, die nicht mit Fleiß tun werden das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs, der soll sein Urteil um der Tat willen haben, es sei zum Tode, oder in die Acht, oder zur Buße am Gut, oder ins Gefängnis.