17 der seine Hand vom Unrechten kehret, keinen Wucher noch Übersatz nimmt, sondern meine Gebote hält und nach meinen Rechten lebet: der soll nicht sterben um seines Vaters Missetat willen, sondern leben.
18 Aber sein Vater, der Gewalt und Unrecht geübet und unter seinem Volk getan hat, das nicht taugt, siehe, derselbige soll sterben um seiner Missetat willen.
19 So sprechet ihr: Warum soll denn ein Sohn nicht tragen seines Vaters Missetat? Darum, daß er recht und wohl getan und alle meine Rechte gehalten und getan hat, soll er leben.
20 Denn welche Seele sündiget, die soll sterben. Der Sohn soll nicht tragen die Missetat des Vaters, und der Vater soll nicht tragen die Missetat des Sohnes, sondern des Gerechten Gerechtigkeit soll über ihm sein, und des Ungerechten Ungerechtigkeit soll über ihm sein.
21 Wo sich aber der Gottlose bekehret von allen seinen Sünden, die er getan hat, und hält alle meine Rechte und tut recht und wohl, so soll er leben und nicht sterben.
22 Es soll aller seiner Übertretung, so er begangen hat, nicht gedacht werden, sondern soll leben um der Gerechtigkeit willen, die er tut.
23 Meinest du, daß ich Gefallen habe am Tode des Gottlosen, spricht der HERR HERR, und nicht vielmehr, daß er sich bekehre von seinem Wesen und lebe?