20 Und von desselben Blut sollst du nehmen und seine vier Hörner damit besprengen und die vier Ecken an dem obersten Absatz und um die Leisten herum; damit sollst du ihn entsündigen und versöhnen.
21 Und sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn verbrennen an einem Ort im Hause, das dazu verordnet ist, außer dem Heiligtum.
22 Aber am andern Tage sollst du einen Ziegenbock opfern, der ohne Wandel sei, zu einem Sündopfer und den Altar damit entsündigen, wie er mit dem Farren entsündiget ist.
23 Und wenn das Entsündigen vollendet ist, sollst du einen jungen Farren opfern, der ohne Wandel sei, und einen Widder von der Herde ohne Wandel.
24 Und sollst sie beide vor dem HERRN opfern; und die Priester sollen Salz darauf streuen und sollen sie also opfern dem HERRN zum Brandopfer.
25 Also sollst du sieben Tage nacheinander täglich einen Bock zum Sündopfer opfern; und sie sollen einen jungen Farren und einen Widder von der Herde, die beide ohne Wandel sind, opfern.
26 Und sollen also sieben Tage lang den Altar versöhnen und ihn reinigen und seine Hände füllen.