12 Wenn aber der Fürst ein freiwillig Brandopfer oder Dankopfer dem HERRN tun wollte, so soll man ihm das Tor gegen morgenwärts auftun, daß er sein Brandopfer und Dankopfer opfere, wie er sonst am Sabbat pflegt zu opfern; und wenn er wieder herausgehet, soll man das Tor nach ihm zuschließen.