5 und je ein Epha Speisopfer zu einem Widder zum Speisopfer. Zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, zum Speisopfer und je ein Hin Öls zu einem Epha.
6 Am Neumonden aber soll er einen jungen Farren opfern, der ohne Wandel sei, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Wandel,
7 und je ein Epha zum Farren und je ein Epha zum Widder zum Speisopfer. Aber zu den Lämmern so viel, als er greift; und je ein Hin Öls zu einem Epha.
8 Und wenn der Fürst hineingehet, soll er durch die Halle des Tors hineingehen und desselben Weges wieder herausgehen.
9 Aber das Volk im Lande, so vor den HERRN kommt auf die hohen Feste und zum Tor gegen Mitternacht hineingehet anzubeten, das soll durch das Tor gegen Mittag wieder herausgehen; und welche zum Tor gegen Mittag hineingehen, die sollen zum Tor gegen Mitternacht wieder herausgehen und sollen nicht wieder zu dem Tor hinausgehen, dadurch sie hinein sind gegangen, sondern stracks vor sich hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen beide hinein und herausgehen.
11 Aber an den Feiertagen und hohen Festen soll man zum Speisopfer je zu einem Farren ein Epha und je zu einem Widder ein Epha opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je ein Hin Öls zu einem Epha.