17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
18 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
19 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
20 Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,
21 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.
22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.
23 Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen,