3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat.
4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters,
5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.
6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.