25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte.
26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,
27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich.
28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.
29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.
30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben.
31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden.