1. Timotheus 5:8-14 NGU2011

8 Denn wenn sich jemand nicht um seine Angehörigen kümmert, vor allem um die, die unter einem Dach mit ihm leben, verleugnet er den Glauben und ist schlimmer als jemand, der nicht ´an Christus` glaubt.

9 Eine Witwe darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Außerdem muss sie ihrem Mann treu gewesen sein

10 und dafür bekannt sein, dass sie Gutes getan hat – zum Beispiel, dass sie Kinder aufgezogen hat, gastfreundlich gewesen ist, den Gläubigen die Füße gewaschen hat und Menschen, die in Not waren, geholfen hat. Mit einem Wort: Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun.

11 Jüngere Witwen nimm nicht in das Verzeichnis auf. Denn wenn das Verlangen nach einem Mann bei ihnen die Oberhand gewinnt, vergessen sie, dass sie durch die Aufnahme in das Verzeichnis eine Verpflichtung gegenüber Christus eingegangen sind, und wollen wieder heiraten.

12 Damit lastet dann auf ihnen der Vorwurf, ihrem zuvor gegebenen Versprechen untreu geworden zu sein.

13 Außerdem gewöhnen sie sich ans Nichtstun und verbringen ihre Zeit bald in diesem Haus und bald in jenem. Und damit nicht genug – sie werden geschwätzig, mischen sich in fremde Angelegenheiten und reden über Dinge, die sie nichts angehen.

14 Deshalb möchte ich, dass die jüngeren Witwen wieder heiraten, Kinder zur Welt bringen und sich um ihren Haushalt kümmern. So werden sie keinem, der sich gegen ´das Evangelium` stellt, einen Anlass geben, übles Gerede über uns zu verbreiten.