16 Ich gab ihnen zur Antwort, dass es bei den Römern nicht üblich ist, jemand ohne vorheriges Verhör abzuurteilen, nur um seinen Gegnern einen Gefallen zu erweisen. Erst müsse der Angeklagte den Anklägern persönlich gegenübergestellt werden und Gelegenheit erhalten, sich gegen ihre Anschuldigungen zu verteidigen.