4 wenn aber die Haushaltung zu klein ist für ein Lamm, so nehme er es gemeinsam mit seinem Nachbar, welcher zunächst bei seinem Hause wohnt; dabei sollen sie für das Lamm die Zahl der Seelen berechnen, je nachdem ein jeder zu essen vermag.
5 Dieses Lamm aber soll vollkommen sein, ein Männlein und einjährig. Von den Lämmern und Ziegen sollt ihr es nehmen,
6 und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten.
7 Und sie sollen von dem Blut nehmen und beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser, darin sie essen, damit bestreichen.
8 Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen.
9 Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen;
10 und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen.