9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.
10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.
11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.