15 die ganze Rabenfamilie,
16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
17 das Käuzchen, den Reiher, den Ibis,
18 das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan,
19 den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.
21 Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können.