3 Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft ihr essen.
4 Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein.
5 Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein.
6 Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein.
7 Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es euch unrein.
8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein.
9 Folgende Tiere dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen.