20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es auf seine vier Hörner tun und auf die vier Ecken des Absatzes und auf die Randleiste ringsum und sollst ihn also entsündigen und versühnen.
21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn an einem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen.
22 Und am zweiten Tage sollst du einen tadellosen Ziegenbock zum Sündopfer darbringen, damit man den Altar entsündige, wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat.
23 Wenn du ihn nun völlig entsündigt hast, so opfere alsdann einen tadellosen jungen Farren und einen tadellosen jungen Widder vom Kleinvieh.
24 Und du sollst sie vor dem HERRN darbringen, und die Priester sollen Salz darauf streuen und sie dem HERRN zum Brandopfer darbringen.
25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock zum Sündopfer machen; man soll auch einen jungen Farren zurichten und einen Widder vom Kleinvieh, beide tadellos.
26 Sieben Tage lang soll man für den Altar Sühne tun und ihn reinigen und ihn also einweihen.