11 Wer einen Toten anrührt, irgendeinen Leichnam eines Menschen, der bleibt sieben Tage lang unrein.
12 Ein solcher soll sich mit diesem [Reinigungswasser] am dritten und am siebten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber nicht am dritten und am siebten Tag entsündigt, so wird er nicht rein.
13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des Herrn verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm.
14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Wer in das Zelt hineingeht, und jeder, der im Zelt ist, soll sieben Tage lang unrein sein.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein Deckel festgebunden ist, ist unrein.
16 Auch wer auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.
17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darübergießen in ein Gefäß.