3 Du darfst nichts Gesäuertes dazu essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends dazu essen, denn du bist in eiliger Flucht aus dem Land Ägypten gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus dem Land Ägypten gedenken!
4 Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, soll nichts über Nacht bis zum Morgen übrig bleiben.
5 Du darfst das Passah nicht in einem deiner Tore schlachten, die der Herr, dein Gott, dir gibt;
6 sondern an dem Ort, den der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, dort sollst du das Passah schlachten, am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogst.
7 Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der Herr, dein Gott, erwählen wird; und du sollst am Morgen umkehren und wieder zu deinem Zelt gehen.
8 Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebten Tag ist eine Festversammlung für den Herrn, deinen Gott; da sollst du kein Werk tun.
9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen.