3 Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, vonseiten derer, welche die Schlachtopfer opfern, es sei ein Rind oder Schaf: Man soll dem Priester die Vorderkeule, die Kinnbacken und den Magen geben.
Lesen Sie das gesamte Kapitel 5. Mose 18
Blick 5. Mose 18:3 in Kontext