16 niemand bedrückt, niemand pfändet, nicht Raub begeht, sondern dem Hungrigen sein Brot gibt und den Entblößten bekleidet,
17 seine Hand nicht an den Armen legt, weder Wucher noch Zins nimmt, meine Rechtsbestimmungen befolgt und in meinen Satzungen wandelt: Der soll nicht sterben um der Missetat seines Vaters willen, sondern er soll gewiss leben.
18 Sein Vater aber, der Gewalttat verübt, seinen Bruder beraubt und getan hat, was nicht gut ist unter seinem Volk, siehe, der soll sterben wegen seiner Missetat!
19 Ihr aber sagt: Warum soll der Sohn die Missetat des Vaters nicht mittragen? Weil der Sohn Recht und Gerechtigkeit geübt hat; er hat alle meine Satzungen bewahrt und befolgt; er soll gewisslich leben!
20 Die Seele, welche sündigt, die soll sterben! Der Sohn soll nicht die Missetat des Vaters mittragen, und der Vater soll nicht die Missetat des Sohnes mittragen. Auf dem Gerechten sei seine Gerechtigkeit, und auf dem Gottlosen sei seine Gottlosigkeit!
21 Wenn aber der Gottlose umkehrt von allen seinen Sünden, die er begangen hat, und alle meine Satzungen bewahrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er gewiss leben; er soll nicht sterben.
22 An alle seine Übertretungen, die er begangen hat, soll nicht mehr gedacht werden; er soll leben um seiner Gerechtigkeit willen, die er getan hat!