7 Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [übrige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht Gott, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht Gott, der Herr.
10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen!
11 Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten.
12 Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten.
13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben.