4 Wenn aber die Familie zu klein ist für ein Lamm, so soll er mit seinem Nachbar, der seinem Hause zunächst wohnt, je nach dem Betrage der Seelenzahl eines anschaffen; für so viele, als es aufzuzehren vermögen, sollt ihr ein Lamm rechnen.
5 Ein fehlerfreies, männliches, einjähriges Lamm muß es sein; aus den Schafen oder Ziegen sollt ihr es wählen.
6 Und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tage dieses Monats, und die gesamte Gemeinde Israel soll es schlachten gegen Abend.
7 Dann sollen sie etwas von dem Blute nehmen und es an die beiden Thürpfosten und die Oberschwelle derjenigen Häuser streichen, in denen sie es verzehren.
8 Das Fleisch aber sollen sie in derselben Nacht essen und zwar gebraten; ungesäuerte Brote nebst bitteren Kräutern sollen sie dazu essen.
9 Ihr sollt es nicht roh oder in Wasser gesotten verzehren, sondern am Feuer gebraten, und zwar so, daß der Kopf noch mit den Beinen und den inneren Teilen zusammenhängt.
10 Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.