48 Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.
49 Ein und dasselbe Gesetz soll gelten für den Landeseingeborenen, wie für den Fremden, der sich in eurer Mitte aufhält.
50 Da thaten alle Israeliten, wie Jahwe Mose und Aaron geboten hatte; so thaten sie.
51 An eben diesem Tage führte Jahwe die Israeliten nach ihren Scharen aus Ägypten hinweg.