7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.
8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.
9 Wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, so soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln.
10 Wenn er sich eine andere nimmt, darf er jener nichts von dem abbrechen, was sie an Fleischnahrung, Kleidung und Beiwohnung zu beanspruchen hat.
11 Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leistet, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei werden.
12 Wer einen anderen schlägt, so daß er stirbt, der soll mit dem Tode bestraft werden.
13 Wenn er es aber nicht vorsätzlich gethan, sondern Gott es durch ihn so gefügt hat, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er flüchten kann.