23 Und zwei Bretter sollst du anfertigen für die Winkel der Wohnung auf der Hinterseite. Und sie sollen doppelt sein im unteren Teil und ebenso sollen sie doppelt sein am oberen Ende für den einen Ring.
24 So sollen beide beschaffen sein; die beiden Winkel sollen sie bilden.
25 Somit sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, - sechszehn Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
26 Weiter sollst du fünf Riegel aus Akazienholz anfertigen für die Bretter der einen Seite der Wohnung,
27 fünf Riegel für die Bretter der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter der nach Westen gerichteten Hinterseite der Wohnung.
28 Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.
29 Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen; auch die Ringe an ihnen, die zur Aufnahme der Riegel bestimmt sind, sollst du aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.