29 Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut.
30 Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landeseingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
31 Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.
32 Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß.
33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzlesen ertappt hatten, zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde.
34 Und man legte ihn in Gewahrsam; denn es war noch keine Bestimmung darüber vorhanden, was mit ihm zu geschehen habe.
35 Jahwe aber sprach zu Mose: Der Mann ist mit dem Tode zu bestrafen; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!