5 An Wein zum Trankopfer aber sollst du bei Brandopfern oder Schlachtopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.
6 Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist, herrichten,
7 und an Öl zum Speisopfer ein Drittel Hin; so wirst du Jahwe ein Opfer lieblichen Geruchs darbringen.
8 Wirst du aber einen jungen Stier als Brandopfer oder Schlachtopfer herrichten zur Abtragung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für Jahwe,
9 so soll man zu dem jungen Rinde drei Zehntel Feinmehl, die mit einem halben Hin Öl angemacht sind, als Speisopfer darbringen.
10 An Wein zum Trankopfer aber sollst du ein halbes Hin darbringen, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
11 So soll verfahren werden bei jedem Rinde, bei jedem Widder und bei jedem Lamm von den Schafen oder den Ziegen.