9 Und einer, der rein ist, sammle die Asche der Kuh und lege sie draußen vor dem Lager an einem reinen Orte nieder, damit sie für die Gemeinde der Israeliten zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; ein Sündopfer ist es.
10 Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten:
11 Wer einen Toten, irgendwelche menschliche Leiche, berührt, der wird für sieben Tage unrein.
12 Ein solcher soll sich damit entsündigen am dritten Tag und am siebenten Tage, so wird er rein werden. Entsündigt er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tage, so bleibt er unrein.
13 Jeder, der einen Toten, die Leiche eines gestorbenen Menschen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jahwes, und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus Israel. Weil kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt ward, bleibt er unrein; seine Unreinigkeit haftet an ihm nach wie vor.
14 Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: jeder, der das Zelt betritt, und jeder, der sich in dem Zelte befindet, wird für sieben Tage unrein.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein mit einer Schnur befestigter Deckel liegt, wird unrein.