13 und auf jedes Lamm je ein Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer - als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
14 Und was die zugehörigen Trankopfer anlangt, so soll auf jeden Farren ein halbes Hin Wein kommen, auf jeden Widder ein Drittel Hin und auf jedes Lamm ein Viertel Hin. Das ist das an einem jeden Neumonde das ganze Jahr hindurch darzubringende Brandopfer.
15 Dazu ein Ziegenbock zum Sündopfer für Jahwe; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll er hergerichtet werden.
16 Im ersten Monat aber, am vierzehnten Tage des Monats, findet Passahfeier für Jahwe statt.
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats findet Festfeier statt. Sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.
18 Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
19 Und als Feueropfer in Gestalt von Brandopfern sollt ihr Jahwe darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollt ihr sie liefern.