16 Im ersten Monat aber, am vierzehnten Tage des Monats, findet Passahfeier für Jahwe statt.
17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats findet Festfeier statt. Sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.
18 Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
19 Und als Feueropfer in Gestalt von Brandopfern sollt ihr Jahwe darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollt ihr sie liefern.
20 Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel sollt ihr zu dem Farren und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten.
21 Je ein Zehntel aber soll man zu jedem der sieben Lämmer herrichten.
22 Ferner einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.